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Welche Aufgaben hat der Ortsrat?


Die Ortsräte werden von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Zu wählen sind mindestens fünf Ortsratsmitglieder zu wählen, die genaue Anzahl der Mitglieder bestimmt sich durch die Satzung der Stadt Wolfenbüttel.

Der Ortsbürgermeister wird durch die Ortsratsmitglieder gewählt und ist Vorsitzender des Ortsrats. Er erfüllt darüber hinaus Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung, z.B.:


  • Mithilfe bei ordnungsbehördlichen An- und Abmeldungen

  • Annahme von Anträgen, Ausfertigung von Beglaubigungen

  • Beratung der Organe der Stadt in Angelegenheiten der Ortschaft


Der Ortsbürgermeister kann diese Hilfsfunktionen aber auch ablehnen.

Im Zuge der Gebietsreform 1974 sind die Ortsräte in den eingemeindeten Orten anstelle der Gemeinderäte entstanden und haben die Aufgabe die Belange der Ortschaften zu bewahren und auf eine "gedeihliche" Entwicklung innerhalb der Stadt Wolfenbüttel hinzuwirken. Sie entscheiden im Hinblick auf z.B. die Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen, die Pflege des Ortsbildes, bei der Förderung von Vereinen und Verbänden und repräsentieren die Ortschaft.

Der Ortsrat muss zu allen wichtigen Entscheidungen, die den Ort betreffen rechtzeitig gehört werden und kann zu allen Punkten, die die Ortschaft betreffen Vorschläge machen, Anregungen geben und Bedenken erheben.


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